Besucherordnung
Benutzersatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:
Auf der Grundlage des § 131 Abs. 1, § 28 Abs. Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007, geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008, hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 folgende Benutzungssatzung für das Museum des Landkreise Oberspreewald-Lausitz beschlossen:
§ 1 Gegenstand der Satzung; Aufgaben
(1) Die musealen Einrichtungen des Landkreises werden unter der Bezeichnung „Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz“ geführt. Dazu gehören: Schloss und Festung Senftenberg, Kunstsammlung Lausitz Senftenberg, Spreewald-Museum Lübbenau und Freilandmuseum Lehde. In allen Printprodukten und in der Außenkommunikation ist in geeigneter Weise die Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für die Museen kenntlich zu machen. Das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist eine öffentliche Einrichtung.
(2) Die Aufgabe des Museums des Landkreises Oberspreewald-Lausitz besteht in der wissenschaftlichen Forschungs- und Sammlungstätigkeit, Bewahrung, Konservierung, Systematisierung, Katalogisierung und Inventarisierung der musealen Bestände sowie der wissenschaftlich-theoretischen Aufarbeitung, Präsentation und Vermittlung der regionalen historischen Tatbestände für die Besucher und andere Interessengruppen in Form von Ausstellungen, Veranstaltungen, Projekten, Broschüren, wissenschaftlichen Abhandlungen und Beiträgen. Als Kultur- und Bildungseinrichtung hat es auf der Grundlage heimat- bzw. regionalgeschichtlicher Bezüge zur aktiven Heimatpflege und Bildung beizutragen. Das Museum hat durch Kontaktpflege zu anderen musealen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen, Institutionen und Heimatverbänden seinen wissenschaftlichen Tätigkeitsbereich zu erweitern.
(3) Das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist konfessionell, weltanschaulich und partei-politisch unabhängig, es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Besucherkreis; Nutzung musealer Bestände
(1) Der Besuch der musealen Ausstellungen steht jedermann zu den festgelegten Öffnungszeiten offen. Kinder unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die erwachsenen Begleitpersonen haben minderjährige Personen zu beaufsichtigen.
(2) Die musealen Bestände der Einrichtung stehen in der Hauptsache zu öffentlichen, insbesondere wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung.
(3) Für den privaten und persönlichen Gebrauch ist die Nutzung musealer Bestände bzw. Materialien ausschließlich im Rahmen der in den §§ 4 und 5 der Entgeltsatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschriebenen entgeltpflichtigen Tatbestände gestattet.
(4) Für die Art und den Umfang der Nutzung musealer Bestände in diesem Rahmen können Bedingungen und Auflagen festgesetzt werden. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann museale Bestände bzw. Materialien insgesamt oder im Einzelfall von der Nutzung für den privaten und persönlichen Gebrauch ausschließen.
(5) Eine Ausleihe musealer Bestände erfolgt unter Berücksichtigung des teilweise vorliegenden Unikatcharakters der Exponate ausschließlich an Einrichtungen und Institutionen musealer bzw. wissenschaftlicher Art.
(6) Jeder Nutzer/Entleiher ist verpflichtet, sorgsam mit den musealen Materialien umzugehen. Jeglicher Verlust oder eine Beschädigung ist dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz sofort mitzuteilen. Der Nutzer/Entleiher haftet für von ihm zu vertretende Verluste oder Beschädigungen an den zur Benutzung bereitgestellten musealen Materialien und für sonst anlässlich der Benutzung verursachte Schäden. Der Nutzer/Entleiher hat bei der Auswertung der zur Benutzung bereitgestellten musealen Materialien Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu wahren und stellt den Landkreis Oberspreewald-Lausitz von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
(7) Sämtliche Nutzungen von musealen Beständen im Rahmen der in der Entgeltsatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald - Lausitz beschriebenen entgeltpflichtigen Tatbestände bedürfen der schriftlichen Erlaubnis. Diese kann mit Regelungen hinsichtlich der Nutzungsmodalitäten verbunden werden. Die beabsichtige Nutzung musealer Bestände bzw. Materialien sind mit Angaben zu ihrem vorgesehenen Umfang und ihrem Zweck beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz) zu beantragen.
(8) Die Ausleihe musealer Bestände erfolgt grundsätzlich ausschließlich an museale Einrichtungen. Die ausgeliehenen Exponate sind grundsätzlich durch den Entleiher zu versichern. Zur Regelung der Modalitäten im Einzelfall ist eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
§ 3 Entgelte
Für den Besuch des Museums des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, dessen Sonderveranstaltungen und die Nutzung von Räumen und Flächen werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Näheres regelt die Entgeltsatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald - Lausitz.
§ 4 Verhalten im Museumsbereich
(1) Die Besucher bzw. Nutzer haben sich im Museumsbereich so zu verhalten, dass kein Anderer behindert oder belästigt wird. Zum Schutz der musealen Bestände ist es insbesondere untersagt, in den Museumsbereichen zu rauchen, zu essen oder zu trinken.
(2) Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten für das Außengelände im Freilandmuseum Lehde. Die im Museum tätigen Bediensteten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz können weitere Ausnahmen zulassen. In diesem Fall sind Tiere an der Leine zu führen oder – soweit veranlasst – andere Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Beschädigungen zu treffen. Für dennoch entstehende Schäden haftet der Tierhalter bzw. der das Tier mitnehmende Besucher bzw. Nutzer.
(3) Die Besucher bzw. Nutzer haben den Anordnungen der im Museum tätigen Bediensteten des Landkreis Oberspreewald-Lausitz Folge zu leisten; den Bediensteten steht die Ausübung des Hausrechtes zu.
(4) Besucher bzw. Nutzer des Museums, die gegen die Bestimmungen der Satzung verstoßen oder Anordnungen der im Museum tätigen Bediensten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nicht Folge leisten, können – gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung – zeitweise oder auf Dauer vom Besuch bzw. der Nutzung der Einrichtung ausgeschlossen werden.
§ 5 Öffnungszeiten
(1) Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Rubrik "Öffnungszeiten" der Homepage.
(2) Der Einlass erfolgt bis jeweils 30 Minuten vor der Schließung des Museums-bereiches.
(3) Bei Bedarf kann die tägliche Öffnungszeit erweitert werden.
(4) Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können Besucher nach rechtzeitiger Voranmeldung auch außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten eingelassen werden.
(5) Aufgrund betrieblicher Erfordernisse können Ausstellungsräume und Gebäude des Museums des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorübergehend für den Besucherverkehr geschlossen werden. Dies ist in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt zu geben.
(6) Feste Schließtage sind der 24.12. und 31.12. eines Jahres.
(7) Wochenfeiertage, die auf einen Montag fallen, sind Öffnungstage.
§ 6 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. September 2001, geändert durch Satzung vom 02. Februar 2009, außer Kraft.
Senftenberg, 09. Oktober 2009